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Autohaus Teichmann e.K.
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Wissenswertes

Feinstaubverordung

Die wichtigsten Aspekte im Überblick!

1. Die Fahrverbotszonen
Umweltzonen werden durch Schildern gekennzeichnet, die den Anfang und das Ende der Umweltzone, sowie die dort gültigen Feinstaubplakettenfarben (rot, gelb oder grün)) anzeigen. Sie untersagen den Kraftfahrzeugverkehr innerhalb der gekennzeichneten Verkehrsverbotszone im Falle der Anordnung von Maßnahmen zur Vermeidung von schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen auf der Grundlage des § 40, Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Diese Zonen gelten auch für Kraftfahrzeuge aus dem Ausland.

2. Wer ist vom Fahrverbot betroffen?
Die Verordnung gilt für alle Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge, unabhängig von der Antriebsart (mit Verbrennungsmotoren - Benzin, Diesel oder Gas - und mit Elektroantrieb). Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge benötigen die Plakette, um in Umweltzonen einfahren zu dürfen. Diese Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge soll vor allem in den Städten zu einer Verringerung der Schadstoffe und dabei insbesonders der Feinstaubbelastung beitragen.

3. Ausnahmeregelungen
Ausgenommen von den Regelungen zu Verkehrsverboten und Feinstaubplaketten sind:
mobile Maschinen und Geräte
Arbeitsmaschinen
zwei- und dreirädrige Fahrzeuge (z. B. Mofas, Motorräder, Motorroller); dazu gehören auch leichte vierrädrige Fahrzeuge (Quads)
Fahrzeuge mit denen Personen fahren oder gefahren werden die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind (Nachweis durch Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl" im Schwerbehindertenausweis)
Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung "Arzt Notfalleinsatz"
Oldtimer mit H- oder 07-Kennzeichen, sowie ausländische Fahrzeuge die gleichwertige Anforderungen erfüllen

4. Für welche Feinstaubplakette ist mein Fahrzeug geeignet?
Eine Zuordnung wird aufgrund der in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Schadstoff-Schlüssel-nummer erfolgen.

5. Wo erhalte ich die Feinstaubplakette und was kostet sie?
Die Feinstaubplaketten erhalten Sie direkt im Autohaus Teichmann.
Die Gebühr für die Plakette beträgt 5 EURO.

6. Wie lange gilt die Feinstaubplakette?
Die Feinstaubplakette ist an das jeweilige Kennzeichen gebunden. Sie muss nur dann erneuert werden, wenn das Fahrzeug ein neues Kennzeichen bekommt (z.B. bei Umzug oder Verkauf).

7. Welche Strafen drohen, wenn ich trotz Fahrverbot in einer Umweltzone fahre?
Dieser Verstoß kann mit einem Bußgeld von 40,- EUR und einem Punkt in Flensburg geahndet werden.

8. Welche Städte haben Umweltzonen eingerichtet und wo sind Umweltzonen in Planung?
Über den aktuellen Stand der aktiven und geplanten Umweltzonen informiert das Umweltbundesamt. 
 
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Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) unentgeltlich erhältlich ist. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung) ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.